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Qualität und Sicherheit – Unsere Gewährleistung für dein Vertrauen


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung


Die Gewährleistung ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat. Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten 12 Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB auf 12 Monate reduziert sein. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie, direkt über den jeweiligen Hersteller abgewickelt werden sollte.


Garantie


Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht, eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Unsere Gewährleistung


(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, sind bei gebrauchten Waren die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht: • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht: • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben; • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.